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   VG Karlsruhe, 06.07.2000 - A 11 K 11748/00   

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https://dejure.org/2000,24744
VG Karlsruhe, 06.07.2000 - A 11 K 11748/00 (https://dejure.org/2000,24744)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.07.2000 - A 11 K 11748/00 (https://dejure.org/2000,24744)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - A 11 K 11748/00 (https://dejure.org/2000,24744)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussicht einer nicht rechtsstaatlichen Bestrafung Abschiebung in die Volksrepublik China wegen illegaler Grenzüberschreitung als Grund für die Gewährung von Abschiebungsschutz; Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter gem. § 51 Abs. 1 des ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Saarland, 19.05.1999 - 9 R 26/98

    China, Regimegegner, Demonstrationen, Polizei, Auseinandersetzungen,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.07.2000 - A 11 K 11748/00
    Die Entscheidung darüber, ob hiernach eine Bestrafung wegen Republikflucht, ungenehmigten Auslandaufenthalts und einer Asylantragstellung droht, bedarf einer Auseinandersetzung mit teilweise unterschiedlichen sachverständigen Stellungnahmen und Auskünften sowie einer sorgfältigen Abwägung derselben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.04.1998, a. a. O.; vgl. auch OVG Saarlouis, Urt. v. 19.05.1999 - 9 R 26/98 -), weshalb sich ein Offensichtlichkeitsurteil zu diesen Fragen verbietet.
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.07.2000 - A 11 K 11748/00
    Für die Beurteilung der Offensichtlichkeit des Nichtbestehens eines Abschiebungsverbots nach § 51 Abs. 1 AuslG bedarf es einer eindeutigen und widerspruchsfreien Auskunftslage sachverständiger Stellen (BVerfGE 65, 76 ff., 97 f. [BVerfG 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82]; BVerfG, Beschl. v. 03.09.1996, NVwZ-Beilage 1997, 9 ff. m. w. N.).
  • BVerfG, 08.03.1995 - 2 BvR 2148/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren bei der Behandlung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.07.2000 - A 11 K 11748/00
    Bei einem individuellen Vorbringen kann das "Offensichtlichkeitsurteil" dann gerechtfertigt sein, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung den von Art. 16 a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubwürdig erweist (BVerfG, Beschl. v. 09.08.1994, DVBl. 1994, 1405 m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 08.03.1995, InfAuslR 1995, 342).
  • BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung eines Asylantrags als

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.07.2000 - A 11 K 11748/00
    Dabei darf sich das Gericht nicht mit einer bloßen Prognose zur voraussichtlichen Richtigkeit des "Offensichtlichkeitsurteils" zufrieden geben, sondern hat die Frage der Offensichtlichkeit - will es sie bejahen - erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit allein für das Eilverfahren zu klären und insoweit über eine lediglich summarische Prüfung hinauszugehen (BVerfG, Beschl. v. 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92 -).
  • BVerfG, 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Offensichtlichkeitsprüfung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.07.2000 - A 11 K 11748/00
    Das Gericht hat zu prüfen, ob das Bundesamt den Asylantrag zu Recht insgesamt als offensichtlich unbegründet angesehen hat und diese qualifizierte Form der Ablehnung auch weiterhin Bestand haben kann (BVerfG, Beschl. v. 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91 -).
  • BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2831/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Asylverfahren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.07.2000 - A 11 K 11748/00
    Bei einem individuellen Vorbringen kann das "Offensichtlichkeitsurteil" dann gerechtfertigt sein, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung den von Art. 16 a Abs. 1 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubwürdig erweist (BVerfG, Beschl. v. 09.08.1994, DVBl. 1994, 1405 m. w. N.; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 08.03.1995, InfAuslR 1995, 342).
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